Gleichzeitige deutsche und serbische Staatsbürgerschaft: Jetzt möglich!
Gleichzeitige deutsche und serbische Staatsbürgerschaft
Die Reform der Staatsbürgerschaftsvorschriften in Deutschland wird am 27. Juni dieses Jahres in Kraft treten. Die Änderungen sind sehr bedeutend und führen die Möglichkeit ein, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu erlangen, in Situationen, in denen dies bisher nicht möglich war, und vereinfachen die Erlangung der Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland. Die Änderungen verkürzen den Zeitraum des Aufenthalts in Deutschland, der für die Einbürgerung (den Prozess der Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Ausländer) erforderlich ist, von derzeit 8 auf 5 Jahre.
Für Bürger der Republik Serbien ist die wichtigste Neuheit, dass sie nicht mehr aus ihrer Staatsbürgerschaft entlassen werden müssen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Auf der anderen Seite können diejenigen, die dies bereits getan haben, nun erneut die Staatsbürgerschaft der Republik Serbien durch erneuten Erwerb der Staatsbürgerschaft erlangen.
Die wichtigsten Änderungen:
- Kürzerer Einbürgerungszeitraum – In den meisten Fällen erleichtern die neuen Vorschriften die Einbürgerung.
- Verkürzte Einbürgerungszeiten – Bisher war die standardmäßige Einbürgerung nach 8 Jahren oder, im Falle einer besonderen Integration, nach 6 oder 7 Jahren möglich (§10 Absatz 3 StAG). Diese Bedingungen wurden jetzt auf 3 bzw. 5 Jahre verkürzt.
- Doppelte Staatsbürgerschaft – Vor der Reform musste man sich in der Regel von seiner alten Staatsbürgerschaft trennen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Das war auch bei Bürgern Serbiens der Fall. Nun ist die doppelte Staatsbürgerschaft möglich.
- Kinder, die in Deutschland von ausländischen Eltern geboren werden – Wenn mindestens ein Elternteil rechtmäßig länger als 5 Jahre auf Bundesgebiet gelebt hat, erhalten die in Deutschland geborenen Kinder zukünftig die deutsche Staatsbürgerschaft. Dies gilt jedoch nicht rückwirkend für Kinder, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf deutschem Gebiet geboren wurden.
- Lebensunterhalt – In dieser Frage sieht das neue Gesetz strengere Vorschriften im Vergleich zu den bisherigen Regelungen vor. Die Einbürgerung ist jetzt nur noch in wenigen Ausnahmen möglich, wenn Sie sich nicht aus eigenen Mitteln unterhalten können. Personen mit geringem Einkommen, geringfügig Beschäftigte, ältere und kranke Menschen werden daher die Voraussetzungen für die Einbürgerung schwerer erfüllen können.
Was ist für Personen serbischer Herkunft am wichtigsten?
- Abschaffung der Notwendigkeit zur Entlassung aus der Staatsbürgerschaft
Da es ab dem 27. Juni dieses Jahres möglich sein wird, gleichzeitig die Staatsbürgerschaft der Republik Serbien und der Bundesrepublik Deutschland zu besitzen, wird die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft keine notwendige Voraussetzung mehr sein. Dies wird die Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft erheblich beschleunigen und die Kosten senken. Begonnene Verfahren können abgebrochen werden.
- Möglichkeit der erneuten Aufnahme in die serbische Staatsbürgerschaft
Alle Bürger Deutschlands, die bereits zuvor das Verfahren zur Entlassung aus der Staatsbürgerschaft durchlaufen haben, können jetzt einen Antrag auf erneuten Erwerb der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien stellen. Dadurch werden sie wieder beide Staatsbürgerschaften besitzen und in ihrem Herkunftsland alle Rechte genießen, die nur den Bürgern zustehen (zum Beispiel Wahlrecht, Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und andere).
Wie sieht das Verfahren zur erneuten Erlangung der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien aus?
1.Antragstellung
Der Antragsteller muss einen schriftlichen Antrag auf erneuten Erwerb der Staatsbürgerschaft bei der zuständigen Behörde einreichen.
2.Nachweis der Bedingungen
Der Antragsteller muss bestimmte Bedingungen erfüllen und die erforderlichen Dokumente vorlegen.
Die übliche Dokumentation umfasst:
- Auszug aus dem Geburtsregister
- Bescheinigung über die ausländische Staatsbürgerschaft
- Nachweis über die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft
- Führungszeugnis
- Erklärung zur Aufnahme in die Staatsbürgerschaft
- Nachweis des Aufenthalts – Nachweis über den legalen Aufenthalt in Serbien (nur in einigen Fällen)
3.Prüfung des Antrags
Die zuständige Behörde wird den Antrag und die beigefügten Dokumente prüfen. Das Verfahren kann auch zusätzliche Prüfungen und Dokumentationen beinhalten.
4.Entscheidung
Nach Prüfung trifft die zuständige Behörde eine Entscheidung über den Antrag auf erneuten Erwerb der Staatsbürgerschaft. Wenn der Antrag genehmigt wird, wird der Antragsteller in das Bürgerregister eingetragen.
Aufnahme in die Staatsbürgerschaft
Nach einer positiven Entscheidung wird der Antragsteller offiziell wieder Staatsbürger der Republik Serbien. Darüber wird ein entsprechendes Dokument in Form eines Bescheids ausgestellt, das die Staatsbürgerschaft der Republik Serbien bestätigt.
Für alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme in die Staatsbürgerschaft oder der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien können Sie unser juristisches Team per E-Mail unter: office@mlaw.rs oder über das Kontaktformular erreichen.
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