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  Prokuraerteilung nach serbischem Recht. Sowohl im deutschen Recht als auch im serbischen Gesellschaftsgesetz stellt die Prokura eine geschäftliche Vollmacht dar, womit die Gesellschaft eine oder mehrere natürliche Personen (Prokuristen) bevollmächtigt, in ihrem Namen und auf ihre Rechnung die Rechtsgeschäfte abzuschließen und andere Rechtshandlungen vorzunehmen.   Die Prokura ist nicht übertragbar bzw. ein