Erwerb der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien aufgrund der Abstammung
Erwerb der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien aufgrund der Abstammung Personen, die von Vorfahren serbischer Herkunft abstammen und im Ausland leben, können das Recht auf Erwerb der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien gemäß dem geltenden Staatsbürgerschaftsgesetz ausüben. Artikel 23 dieses Gesetzes ermöglicht es Personen serbischer Herkunft, die keinen Wohnsitz im Gebiet der Republik