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Erwerb der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien aufgrund der Abstammung

Erwerb der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien aufgrund der Abstammung

Personen, die von Vorfahren serbischer Herkunft abstammen und im Ausland leben, können das Recht auf Erwerb der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien gemäß dem geltenden Staatsbürgerschaftsgesetz ausüben. Artikel 23 dieses Gesetzes ermöglicht es Personen serbischer Herkunft, die keinen Wohnsitz im Gebiet der Republik Serbien haben, einen Antrag auf Staatsbürgerschaft ohne die Verpflichtung eines vorherigen Aufenthalts im Land zu stellen.

Das Recht auf Staatsbürgerschaft aufgrund der Abstammung kann von volljährigen und geschäftsfähigen Personen ausgeübt werden, die eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie die Republik Serbien als ihren Staat ansehen. Entscheidend ist der Nachweis der Abstammung durch geeignete Dokumente, die bestätigen, dass der Antragsteller von Personen abstammt, die die serbische Staatsangehörigkeit besaßen oder Bürger der Republik Serbien bzw. ihrer Vorgängerstaaten waren.

Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein;

  • Der Antragsteller muss geschäftsfähig sein;

  • Vorlage einer Erklärung über die Zugehörigkeit zur Republik Serbien;

  • Nachweis der serbischen Herkunft (z. B. durch Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise, Zeugenaussagen etc.).

Besondere Umstände – Flüchtlinge und Vertriebene:

Personen, die im Gebiet der ehemaligen SFRJ geboren wurden und den Status von Flüchtlingen oder intern Vertriebenen haben, können im Verfahren Erleichterungen erhalten, allerdings mit der Verpflichtung, zusätzliche Nachweise vorzulegen, wie zum Beispiel:

  • Nachweis des Flüchtlingsstatus;

  • Nachweis der Staatsbürgerschaft einer anderen ehemaligen jugoslawischen Republik.

Verfahren zur Antragstellung:

Der Antrag auf Einbürgerung kann bei der zuständigen Polizeibehörde in Serbien oder bei den diplomatisch-konsularischen Vertretungen der Republik Serbien im Ausland gestellt werden. Nach Eingang der Unterlagen prüft die zuständige Behörde die Voraussetzungen und entscheidet über die Staatsbürgerschaft im Verwaltungsverfahren. Der Antrag kann persönlich oder durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden.

Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft:

Die Republik Serbien erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft an, was bedeutet, dass der Antragsteller nicht verpflichtet ist, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Dies ist besonders wichtig für Angehörige der Diaspora, die ihre Verbindung zum Herkunftsland bewahren und gleichzeitig ihre Rechte im Aufenthaltsland behalten möchten. Es sollte jedoch geprüft werden, ob das andere Land die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Rechtsteam gerne über das Kontaktformular oder per E-Mail an office@mlaw.rs zur Verfügung.

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