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  Prokuraerteilung nach serbischem Recht. Sowohl im deutschen Recht als auch im serbischen Gesellschaftsgesetz stellt die Prokura eine geschäftliche Vollmacht dar, womit die Gesellschaft eine oder mehrere natürliche Personen (Prokuristen) bevollmächtigt, in ihrem Namen und auf ihre Rechnung die Rechtsgeschäfte abzuschließen und andere Rechtshandlungen vorzunehmen.   Die Prokura ist nicht übertragbar bzw. ein

Das Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit der Republik Serbien (Ausbürgerung) wird am häufigsten durch einen Rechtsanwalt in Serbien oder durch eine kompetente diplomatische-konsularische Vertretung außerhalb Republik Serbien eingeleitet.         Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien ("Amtsblatt RS", Nr. 135/2004, 90/2007 i 24/2018) kann ein einheimischer Staatsbürger