Erhöhte Gebühr für die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien
Erhöhte Gebühr für die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien
Änderungen des Gesetzes über Verwaltungsgebühren der Republik Serbien führten zu einer Erhöhung der Gebühren für bestimmte Verwaltungsverfahren. Diese Änderungen werden ab Juli 2023 eingeführt.
Zu den genannten Änderungen gehört auch eine erhöhte Gebühr für die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien, so dass für alle Verfahren zur Entlassung aus der Staatsbürgerschaft, bei denen die Entscheidung über die Entlassung im Juli 2023 und später getroffen wird, eine Gebühr in Höhe von 40.090,00 RSD (ca. 345,00 EUR) gemäß Tarif Nr. 39.
Hinweis: Wenn das Verfahren vor den Gesetzesänderungen eingeleitet wurde, ist die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Höhe der Differenz zwischen der vorherigen Gebühr und der neuen Gebühr erforderlich.
Gibt es eine Gebührenänderung bei der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft für die ganze Familie?
Wie bisher ist für eine Entscheidung im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Republik Serbien von Familienmitgliedern (Ehepartner, minderjähriges Kind, arbeitsloses Kind bis zum 26. Lebensjahr) die vorgeschriebene Gebühr für eine Entscheidung, d. h. eine einmalige Gebühr in Höhe von 40.090,00 RSD, zu entrichten.
Der Einzahlungsschein kann über das ePlati Portal generiert werden.
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