Neues Gesetz über das Zentrale Register der wirtschaftlich Berechtigten in Serbien
Neues Gesetz über das Zentrale Register der wirtschaftlich Berechtigten in Serbien
Ab dem 1. Oktober 2025 tritt in Serbien ein neues Gesetz in Kraft, das wesentliche Änderungen bei der Offenlegung wirtschaftlich Berechtigter („stvarni vlasnik“) bringt. Ziel ist mehr Transparenz, die Angleichung an EU-Standards sowie die wirksame Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Wen betrifft das?
Neben Gesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Stiftungen und Einrichtungen gilt die Registrierungspflicht nun auch für Trusts und trustähnliche Rechtsverhältnisse, die aus Serbien verwaltet werden.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Erfassung eines erweiterten Datensatzes über wirtschaftlich Berechtigte, einschließlich Identitätsnachweisen (Pass/Personalausweis) und Dokumenten zum Eigentumstitel.
- Verlängerung der Frist für neu gegründete Unternehmen: 30 Tage ab Handelsregistereintragung.
- Bereits registrierte Gesellschaften müssen bis spätestens 30. November 2025 die erforderlichen Unterlagen im Zentralen Register hochladen.
- Verpflichtende jährliche Überprüfung und Bestätigung der Daten.
- Die serbische Handelsregisteragentur veröffentlicht eine Liste von Gesellschaften, die ihre Pflichten nicht erfüllen.
Sanktionen bei Verstößen:
- Strafrechtliche Verantwortung (Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren bei Verschleierung oder falschen Angaben).
- Geldstrafen: 500.000–2.000.000 RSD (ca. 4.300–17.000 EUR) für Gesellschaften und 50.000–150.000 RSD (ca. 430–1.300 EUR) für Verantwortliche.
- Berufsverbote und Einschränkungen für bis zu 3 Jahre.
Gerade für deutsche oder andere ausländische Investoren mit Gesellschaften in Serbien ist es wichtig, rechtzeitig alle Pflichten zu erfüllen, um Sanktionen zu vermeiden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei der Analyse, Vorbereitung und Umsetzung der neuen Registrierungs- und Dokumentationspflichten.
Kontaktieren Sie uns gerne unter: office@mlaw.rs