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Neues Gesetz zur Legalisierung in Serbien – Ihr Weg zur Eigentumsurkunde

Neues Gesetz zur Legalisierung in Serbien – Ihr Weg zur Eigentumsurkunde

In der Sitzung vom 26. September 2025 hat die Regierung der Republik Serbien den Entwurf eines Gesetzes über besondere Bedingungen für die Erfassung und Eintragung von Rechten an Immobilien verabschiedet. Mit diesem Gesetz soll das jahrzehntelange Problem zahlreicher nicht eingetragener und illegal errichteter Objekte systematisch gelöst werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten dadurch die Möglichkeit, Eigentumsrechte an den Objekten zu erwerben, in denen sie leben oder die sie nutzen.

 

Das Republikanische Geodätische Amt (RGZ) hat anlässlich des angekündigten Gesetzes eine Broschüre mit Einzelheiten zum Antragsverfahren und zur erforderlichen Dokumentation veröffentlicht. Das Verfahren soll vollständig digital über eine von der Agentur für Raumplanung und Urbanismus in Zusammenarbeit mit dem RGZ eingerichtete Plattform abgewickelt werden.

 

Welche Unterlagen werden für die Legalisierung benötigt?

 

Für den Antrag sind erforderlich:

  • Persönliche Identifikationsnummer (JMBG) des Antragstellers,
  • Katasterparzellennummer oder Adresse,
  • Angaben zum Objekt (ID, Kennzeichnung auf der Karte, Art des Objekts, Fläche, Anzahl der Stockwerke, besondere Teile),
  • Fotos des Objekts,
  • Nachweise über das Objekt (Kaufvertrag, Erbschein, Zuweisungsbescheid o. Ä.),
  • geodätisches Gutachten oder Skizze,
  • Nachweise über Rechte am Grundstück/Objekt,
  • Erklärung des Antragstellers, dass alle Angaben vollständig und richtig sind.

Das Verfahren läuft in drei Phasen ab:

  1. Die Gemeinden tragen ihre Pläne innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes in die Plattform ein.
  2. Die Agentur prüft die eingereichten Daten innerhalb von 15 Tagen.
  3. Bürgerinnen und Bürger reichen innerhalb von 60 Tagen Anträge für jede einzelne Immobilie ein.

Nach Prüfung der Anträge und der öffentlichen Register erlässt die Agentur eine Entscheidung und stellt eine Bestätigung für das RGZ aus, das die Eigentumsrechte vorrangig und gebührenfrei einträgt. Im Falle einer negativen Entscheidung wird der Antragsteller sowie die zuständige Bauinspektion elektronisch informiert.

 

Einschränkungen:

  • Objekte auf fremden Privatgrundstücken können nur nach Klärung der Eigentumsverhältnisse eingetragen werden.
  • Objekte auf öffentlichen Flächen oder in Schutzgebieten werden entfernt oder gehen in Staatseigentum über.
  • Temporäre Objekte (z. B. Mobilheime, Container u. Ä.) werden lediglich erfasst, jedoch ohne Eigentumseintragung.

 

Kosten des Verfahrens:

  • Ist der Investor verfügbar, stellt er den Antrag und trägt die Kosten.
  • Ist der Investor nicht verfügbar, kann jeder Eigentümer den Antrag stellen und zahlt eine Gebühr zwischen 100 und 1.000 Euro, abhängig von Art und Lage des Objekts.
  • Für Neben- und Wirtschaftsobjekte (z. B. Lagerhallen bis 500 m²) beträgt die Gebühr 10 Euro pro Quadratmeter.
  • Von der Zahlung befreit sind: Sozialhilfeempfänger, Menschen mit Behinderungen, Kriegsveteranen, Alleinerziehende sowie Familien mit drei oder mehr Kindern.

 

Es ist hervorzuheben, dass das Gesetz zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Informationen noch nicht in Kraft getreten ist und die Plattform noch nicht verfügbar ist. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind daher möglich. Unser Rechtsteam verfolgt die weitere Entwicklung aktiv.

 

Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen für alle Fragen und rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit der Legalisierung und Eintragung von Eigentumsrechten gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail an: office@mlaw.rs

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